St. Martinstag
Jahr | Datum |
St. Martinstag 2012 | 11.11.2012 |
St. Martinstag 2013 | 11.11.2013 |
St. Martinstag 2014 | 11.11.2014 |
St. Martinstag 2015 | 11.11.2015 |
kein gesetzlicher Feiertag |
kein gesetzlicher Feiertag! |
Im Kalender der katholischen Kirche steht der St. Martinstag für den Tag des Heiligen Martin am 11. November. Für alle Träger dieses Vornamens ist er gleichzeitig auch deren Namenstag. Der St. Martinstag ist auch der Beginn des Karnevals, d.h. des Endes der Fastenzeit. In früheren Zeiten war dieser Tag auch der Tag des Abschluss des bäuerlichen Wirtschaftsjahres und ein wichtiger Rechtstermin. Zu diesem Termin erfolgten Lohnzahlungen an das Gesinde, Pachtzahlungen und die Ablieferung des Kirchenzehnten. Namensgeber für diesen Tag ist der Heilige Martin von Tours, der im 4. Jahrhundert nach Christus lebte und großen Einfluss auf die Verbreitung des christlichen Glaubens hatte. Er war als Sohn eines Tribuns Soldat in der römischen Armee. Mit 18 Jahren ließ er sich taufen und quittierte den Militärdienst. Er gründete 362 in Ligugé in der Nähe von Tours das erste Kloster auf gallischem (später französischem) Boden und wurde 371 zum Bischof geweiht. Martin von Tours wurde zum Vorbild für die Mönche und Kirchenfürsten seiner Zeit. Um ihn ranken sich viele Legenden, wie zum Beispiel die von den Gänsen. Er soll sich einst als sehr asketischer und bescheidener Mensch in einem Gänsestall versteckt haben, weil er der Wahl zum Bischof entgehen wollte. Die Gänse haben Ihn allerdings durch ihr Geschnatter verraten.
Aus dieser Legende leitet sich der wohl bekannteste Martinsbrauch ab, der des Martinsgansessens. Am St. Martinstag werden in vielen Regionen Deutschlands und anderen Ländern Umzüge veranstaltet. Oft werden die Feiern zum St. Martinstag durch das Martinssingen beendet, wobei Kinder mit Laternen von Haus zu Haus ziehen und so ihre Verehrung für den Heiligen zum Ausdruck bringen. Der Heilige Martin gilt als der Schutzpatron Frankreichs. Ein eigenartiger Zufall ist, dass dort der 11. November ein gesetzlicher Feiertag ist, nicht weil St. Martinstag ist, sondern weil an diesem Tag der Erste Weltkrieg durch einen Waffenstillstand sein Ende fand, ein Ereignis, das sicher ganz im Sinne dieses Heiligen zu verstehen ist.