Allerheiligen

Jahr Datum
Allerheiligen 2012 01.11.2012
Allerheiligen 2013 01.11.2013
Allerheiligen 2014 01.11.2014
Allerheiligen 2015 01.11.2015
gesetzlicher Feiertag in
Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland


Im Kalender des Kirchenjahres der katholischen Kirche ist jeder Tag der Tag eines Heiligen und trägt dessen Namen. In der Vergangenheit und teilweise auch noch heute wurde ein neugeborenes Kinder auf den Namen eines Heiligen getauft. Daraus entwickelte sich der Brauch des Namenstages, dem in früheren Zeiten oft größere Bedeutung zukam als dem Geburtstag. Heute werden Namenstage nur noch von streng Gläubigen gefeiert. 
Der Heilige, dessen Name eine Person trägt, wird von dieser auch als dessen Schutzpatron angesehen. 
Infolge der Begrenztheit der Kalendertage sind nicht alle Heilige im Kalender der katholischen Christenheit vertreten. Ihrer gedenkt die Katholische Kirche an Allerheiligen, der in der westlichen Kirche am 11, November begangen wird. Die Orthodoxen Christen feiern diesen Tag am ersten Sonntag nach Pfingsten. 
In vielen Ländern ist dieser Tag ein gesetzlicher Feiertag. In Deutschland ist er gesetzlicher Feiertag in den vorwiegend katholisch geprägten Bundesländern Saarland, Bayern, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Nordrhein Westfalen.

In den anderen Bundesländern spielt er natürlich bei den Katholiken ebenfalls eine wichtige Rolle, wenn auch nicht als arbeitsfreier Tag.
Die protestantischen Kirchen begehen diesen Feiertag nicht, weil sie die Heiligenverehrung ablehnen. Für sie ist der 31. Oktober ein wichtiger Gedenktag, und dieser ist in einigen Bundesländern gesetzlicher Feiertag. Einen Tag vor Allerheiligen veröffentlichte Martin Luther am Schlossportal seine Thesen, die der Beginn der Reformation waren. Er tat dies, weil ja an Allerheiligen viele Menschen die Kirche aufsuchen.
Allerheiligen ist ein stiller Feiertag, das bedeutet, dass an diesem Tag bestimmte Einschränkungen für das öffentliche Leben gelten. Lautes Feiern, Tanzveranstaltungen und laute Musik werden als störend empfunden und sind daher gesetzlich verboten. Das stille Gedenken an Allerheiligen leitet über zum Gedenken an die Verstorbenen am darauffolgenden Tag, dem 2. November.